Produkte der Haushaltswerbung - PNP Direktwerbung

Produkte der Haushaltswerbung - PNP Direktwerbung

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen PNP Direktwerbung Sales GmbH

Un­se­re Leis­tun­gen erfolgen aus­schließlich auf der Grundla­ge der nach­folgend auf­geführ­ten Allgemei­nen Ge­schäftsbedingung. Von un­se­ren Allgemei­nen Ge­schäftsbedingun­gen abwei­chen­de Bedingun­gen un­se­rer Auf­traggeber ha­ben kei­ne Gültigkeit. Abwei­chen­de Be­stimmun­gen un­se­rer Auf­traggeber sind für uns nur dann ver­bindlich, wenn sie von uns aus­drück­lich und schriftlich bestätigt wor­den sind. Die Allgemei­nen Ge­schäftsbedingun­gen gel­ten auch für Folgege­schäfte. Nebe­nab­reden und Ände­run­gen bedürfen un­se­rer vorherigen schriftli­chen Zu­stimmung.

Angebo­te
1. Alle Preis- und Leis­tungs­angebo­te sind frei­bleibend und wer­den erst durch un­se­re Auf­tragsbestätigung ver­bindlich. Preis­anga­ben gel­ten in EUR zzgl. der gesetzli­chen Mehr­wert­steuer.

2. Angebo­te für die Zu­stellung von Wa­ren­pro­ben, Pro­spekt-, Ka­ta­log-, Zei­tungs- oder ähnli­chen Sendun­gen gel­ten für jeweils 1.000 Stück. Die Kalku­lati­on beruht auf Anga­ben des Auf­traggebers zu Format und Gewicht des Zu­stell­objektes sowie Auf­gaben­stellung, Zu­stell­art und Bebauungs­struktur der Sek­to­ren. Bei Verände­rung die­ser Vor­aus­setzun­gen ist ein ent­spre­chend veränder­ter Preis zu zah­len. Zu­stell­objekte, die über Briefkäs­ten zuge­stellt wer­den, müs­sen Briefkas­ten­format auf­weisen. Sperrige Sendun­gen erfordern in der Regel ei­nen Preis­auf­schlag zwi­schen 5 und 20 Pro­zent.

Anlieferung
1. Falls nicht an­ders ver­einbart, ist das Zu­stellgut rechtzeitig bis spä­tes­tens 3 Werktage vor dem Zu­stell­termin frei Haus an die ver­einbar­te Liefer­an­schrift zu liefern.

2 Wird der Zu­stellbeginn insge­s­amt oder an ein­zelnen Or­ten durch verzöger­te Anlieferung, kurz­fristige Auf­trags­ände­rung oder an­de­re vom Auf­traggeber zu vertre­ten­de Grün­de verzögert, kann ei­ne ordnungs­gemäße Erfüllung des Zu­stellauf­tra­ges, wie in Punkt Gewährleis­tung Nr. 2, nicht gewährleistet wer­den. In diesem Zu­sammenhang ent­stehen­de Auf­wendun­gen, insbesonde­re Wartezei­ten, Perso­nalbereit­stellung sowie besonde­re Logistikkos­ten, die zur Termin­einhal­tung anfal­len, gehen zu Las­ten des Auf­traggebers.

Durchführung
1. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Zustellung ausschließlich an erreichbare Privathaushalte, unter Berücksichtigung der Zustellhemmnisse, durch Briefkasteneinwurf. Es werden jeweils so viele Exemplare in die Briefkästen eingesteckt, wie diese Haushaltsnamen aufweisen, es sei denn, dass der Auftraggeber schriftlich eine andere Ausdeckungsquote wünscht.

2. Privathaushalte mit eindeutigem Werbeverbot werden nicht beliefert. Ausnahmen stellen Zustellmedien dar, die von einem Werbeverbot ausgeschlossen sind (z.B. Amtsblätter, Zeitungen mit redaktionellem Teil etc.). Ist ein Gebäude mit Innenbriefkästen verschlossen, wird dieses Gebäude bei der Zustellung nicht bedient, wenn nach einem für die Bewohner zumutbaren klingeln, der Zugang nicht gewährt wird. In Gebäuden/Gebäudeanlagen, in denen ein Briefkasteneinwurf generell nicht erlaubt ist, wird zum Schutze des Auftraggebers diese Gebäude/Gebäudeanlagen von der Zustellung ausgeschlossen. 

3. Von der Zustellung sind grundsätzlich ausgeschlossen: Gewerbegebiete, Büros, Geschäfte, Feriensiedlungen, Kleingärten, sowie Häuser auf Betriebs- und Werksgeländen und solche, die außerhalb eines zusammenhängenden Wohngebietes liegen. Weiterhin bleiben Gebiete von der Zustellung ausgeschlossen, die die Sicherheit unserer Verteiler gefährden.

4. Die Zustellung von Warenproben, Katalogen und sperrigen Objekten werden gesondert vor der Zustellung zwischen den Vertragspartnern vereinbart. 

5. Das Zustellunternehmen ist berechtigt, Subunternehmer/Kooperationspartner einzusetzen, haftet aber uneingeschränkt für deren Leistung.

6. Angelieferte Übermengen kommen nur dann zur Zustellung, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Etwaige Restmengen werden bis zu 2 Wochen nach Zustellung aufbewahrt und anschließend als Makulatur behandelt, außer, sie werden in dieser Zeit vom Auftraggeber zurückverlangt, müssen dann aber auf dessen Kosten abgeholt werden. Erfolgt eine Abholung nicht innerhalb einer weiteren Frist von 2 Wochen, so kann diese Restmenge ebenfalls als Makulatur behandelt und vernichtet werden. Etwaig entstehende Entsorgungskosten werden gesondert zwischen den Vertragsparteien geregelt.

7. Das Zustellunternehmen ist berechtigt, in einzelnen Zustellsektoren innerhalb von drei Werktage eine Nachzustellung durchzuführen. Dies gilt dann ebenfalls noch als termingerechte Zustellung.

8.Wenn bei Auftragsannahme kein Musterexemplar bezüglich der zu zustellenden Warenproben, Prospekt-, Katalog-, Zeitungs- oder ähnlichen Sendungen vorliegt, hat das Zustellunternehmen das Recht, zu dem es erstmalig Kenntnis vom Inhalt oder Umfang der zu zustellenden Prospekte erhält, die Zustellung unverzüglich abzulehnen, insbesondere, wenn es sich um Werbemittel mit religiösem oder politischem Inhalt handelt. 

Genauso verhält es sich bei technischen Beanstandungen von Inhalt oder Form und bei Werbemitteln, die gegen bestehende Gesetze verstoßen. In den Fällen der Ablehnung der Zustellung ist der Auftraggeber verpflichtet, die angelieferten Werbemittel innerhalb von drei Werktagen zu seinen Lasten abzuholen.

Gewährleistung
1. Das Zustellunternehmen haftet nicht für den Werbeerfolg. Der Auftraggeber haftet für Art, Inhalt und Text der Zustellobjekte. Der Zustellunternehmer haftet nicht für die Substanz der Warenproben.

2. Eine Belieferung größer/gleich 90 % der erreichbaren Haushalte, unter Berücksichtigung der unter Punkt Durchführung genannten Ziffern 1 bis 8, in einem Zustellsektor gilt als ordnungsgemäße Erfüllung des Zustellauftrages.

Beanstandungen
1.Einzelne Reklamationen bzgl. der Nichtzustellung von Privat- und/oder Einzelhaushalten werden erst dann als Reklamation gewertet, wenn diese eine Häufung in einem Zustellsektor darstellen und die unter der im Punkt Gewährleistung Ziffer 2 dargelegte Quote unterschreiten. Die erfassten Daten werden intern gesammelt und dienen der Nachweis­führung. Etwaige Reklamationen der Endverbraucher müssen Tag, Ort, Strasse und Hausnummer sowie den Namen des Endverbrauchers und den Anlass der Reklamation darlegen.
Ferner muss das Zustellmedium angegeben werden, um eine Kausalitätsprüfung durchführen zu können. Darüber hinaus muss eine Bereitstellung der Daten innerhalb von drei Werktagen an das Zustellunternehmen durch den Auftraggeber zur ordnungsgemäßen Bearbeitung gewährleistet sein. Erfolgt keine rechtzeitige oder nicht formgerechte Rüge, so entfällt diesbezüglich die Gewährleistung
2. Bei begründeten Beanstandungen ist dem Zustellunternehmen die Möglichkeit der Nachbesserung zu gewähren, soweit ein Interesse des Auftraggebers an einer Nachzustellung durch Fristablauf nicht entfallen ist. Beanstandungen eines Teiles der Leistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Leistung. Insbesondere berechtigt der Nachweis von einzelnen oder mehreren Anschriften, an die nicht zugestellt wurde, und die sich in verschiedenen Zustellsektoren befinden, nicht zum Abzug von der Rechnung.

3. Bei begründeten Beanstandungen, die das Zustellunternehmen zu vertreten hat, und die unter der Belieferungstoleranzgrenze von 90 % liegen, gewährt das Zustellunternehmen angemessene Minderung im Verhältnis zur Fehlleistung. In diesem Fall wird die Stückzahl des von der Beanstandung betroffenen einzelnen Zustellsektoren gutgeschrieben. Dasselbe gilt, wenn sich aus einer repräsentativen Haushaltsbefragungen ergibt, dass nachweislich mehr als 10 % der garantierten Abdeckungsquote nicht zugestellt wurde.

4. Alle Ansprüche des Vertragspartners auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens - einschließlich eines Begleit- und Folgeschadens - gegen PNP Direktwerbung, ihre leitenden Angestellten sowie Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen - gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder auf der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die für die Erreichung des Vertragszwecks unverzichtbar sind und auf deren strikte Einhaltung der Auftraggeber deshalb vertrauen können muss. Von dieser Beschränkung ausgeschlossen ist die Haftung wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

5.. Hat ein Auftraggeber zusätzliche Überprüfungen der Zustellleistungen in Auftrag gegeben und stellt sich dabei heraus, dass die Zustellleistung des Zustellunternehmens größer/gleich
90 % ist, können die hierfür dem Zustellunternehmen entstandenen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

6. Ereignisse höherer Gewalt und von PNP Direktwerbung nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Auftrages unmöglich machen oder übermäßig erschweren, wie
z. B. Unwetter, Streik, unverschuldete Verzögerungen, z.B. bei Betriebsstörungen gleich welcher Art, Fahrverbote, Verkehrssperren, behördliche Maßnahmen, etc., berechtigen die PNP Direktwerbung - auch innerhalb des Verzuges -, die Zustellung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Im Falle einer Erschwerung kann die PNP Direktwerbung wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Das Recht zum Hinausschieben bzw. Rücktritt besteht unabhängig davon, ob die in Satz 1 und 2 genannten Ereignisse bei der PNP Direktwerbung oder bei einem Subunter­nehmer/Kooperationspartner eintreten; die Ausübung dieses Rechts durch die PNP Direktwerbung begründet keine Schadensersatzansprüche des Auftraggebers. 
7. In den Fällen der Ziffer 6 ist der Auftraggeber seinerseits zum Rücktritt vom Vertrag insoweit berechtigt, als er nachweist, dass die völlig oder teilweise noch ausstehende Erfüllung des Vertrages wegen der Verzögerung für ihn nicht mehr von Interesse ist. Ein Rücktritt bezüglich der von der PNP Direktwerbung bereits erbrachten Teilleistungen ist ausgeschlossen.

Zahlung
1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind sämtliche Rechnungen des Zustellunternehmens sofort und ohne jeden Abzug nach Beendigung des Zustellauftrages fällig.

2. Bei Überschreitung des Zahlungsziels ist das Zustellunternehmen berechtigt, 8 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu fordern, wobei der Nachweis eines höheren Verzugsschadens jederzeit möglich ist.

3. Wechsel werden nicht, Schecks erfüllungshalber und unter dem Vorbehalt der Gutschrift angenommen.

4. Ist der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug, steht es dem Zustellunternehmen frei, die weitere Erfüllung von laufenden Aufträgen abzulehnen bzw. zurückzustellen. Tritt eine erhebliche Gefährdung des Zahlungsanspruches ein, so ist das Zustellunternehmen berechtigt, Vorauszahlungen oder ausreichende Sicherheiten zu fordern. Verweigert der Auftraggeber Vorauszahlungen oder Sicherheit, so kann das Zustellunternehmen vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz geltend machen.

5. Eine Zurückhaltung der Zahlung oder eine Aufrechnung wegen ggf. bestehender Gegenansprüche des Auftraggebers aus früheren Aufträgen ist mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen ausgeschlossen.

6. Eingehende Zahlungen tilgen unbeschadet einer anders lautenden Bestimmung des Bestellers jeweils zuerst die Kosten dann die Zinsen und zuletzt die Hauptforderung, bei mehreren Forderungen zunächst jeweils die ältere.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens.

2. Soweit es sich bei dem Besteller um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondereigentum handelt, ist Gerichtsstand der Sitz des Unternehmens.

Kündigungsfristen
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Leistungen können mit einer First von 3 Monaten zum Monatsschluss gekündigt werden.

Schlussbestimmungen
1. Übertragung von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.

2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirtschaftlich gleichwertige Bestimmung ersetzt.





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